
Wiederkehrende Überprüfung von Starkstromanlagen in Gesundheitseinrichtungen
Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Gesundheitseinrichtung bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Gesundheitseinrichtung auf Konformität mit den Genehmigungs-bescheiden und den sonstigen geltenden Vorschriften, zu überprüfen.
Die zusätzlichen Anforderungen an die Energieverteilung von Gesundheitseinrichtungen sind in der ÖVE/ÖNORM E 8007 bzw. in der neu in Kraft getretenen ÖVE/ÖNORM E 8101 zu finden. Die Elektrotechnikverordnung erklärt, dass diese Normen verbindlich anzuwenden sind.
Es gilt zu beachten, dass die ÖVE/ÖNORM E 8007 nicht nur für Krankenhäuser, Ambulatorien der Human- und Dentalmedizin, Pflegeheime und Kuranstalten anzuwenden ist, sondern auch auf medizinisch genutzte Räume außerhalb von Krankenhäusern (z.B. Arztpraxen und Ordinationen) gültig ist. Diese Norm stellt nicht nur Anforderungen an die Errichtung der elektrischen Anlagen, sondern beinhaltet auch den Prüfumfang für die Erstprüfung und enthält Prüfumfang und Intervall für die wiederkehrende Prüfung.
Betreffende
Gesundheitseinrichtungen:
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Arztpraxen und Ordinationen
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Krankenhäuser
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Pflegeheime
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Rehabilitationszentren
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Kuranstalten
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Physikalische Institute
Gesetzliche normative Grundlagen
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ÖVE E 8007 (Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern)
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ÖVE E 8101 (Elektrische Niederspannungsanlagen bzw. Auszüge daraus)
Beispiele prüfpflichtige Anlagen
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Elektroinstallationen (Hauptverteiler, Unterverteiler)
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Schutzmaßnahmen in med. genutzte Räumen (ableitfähige Fußböden, Potentialausgleich, etc.)
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Notbeleuchtungsanlagen
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Sicherheitsstromversorgung, ZSV
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per Mail: office@zt-gruber.at