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Messtechnische Kontrolle (MTK)

Da bei medizinischen Geräten mit Messfunktion Präzision gefragt ist, muss die Messgenauigkeit auf Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft wird. Deshalb müssen diese Geräte regelmäßig auf Ihre Anzeigegenauigkeit kontrolliert werden. 


Folgende messtechnische Kontrollen führen wir bei Ihnen vor Ort durch:
•    Nicht-invasiven Blutdruckmessgeräte
•    Medizinischen Thermometern zur Bestimmung der Körpertemperatur

Vorteile

• Durch langjährige Erfahrung im Gesundheitsbereich kennen wir die Abläufe und können damit die Überprüfungen bei Ihnen möglichst rasch und störungsfrei erledigen.

• Sparen Sie Zeit und Geld bei der Überprüfung vieler verschiedener Gerätegruppen durch eine Firma.

• Die durchgeführten Prüfungen und Prüfberichte basieren auf standardisierten Checklisten, wodurch Sie konsistente Qualität und Rechtssicherheit erlangen. 

• Unsere eingesetzten Mess- und Prüfmittel sind auf dem Stand der Technik und werden regelmäßig gewartet und kalibriert.

 

Prüfintervalle

Für Medizinprodukte, die unter die Anhang 2 der MPBV fallen, ist die Durchführung von messtechnischen Kontrollen (MTK) vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Geräte müssen in geräteabhängigen Intervallen von 12 bzw. 24 Monaten regelmäßig auf ihre Anzeigegenauigkeit kontrolliert werden. Messtechnische  Kontrollen  sind  in  den  vom  Hersteller  angegebenen  Intervallen durchzuführen.

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Zielgruppe

Betreiber von Gesundheitseinrichtungen, wie

• Arztpraxen

• Krankenhäuser

• Pflegeheime

• Rehabilitationszentren

• Ambulatorien

• Kuranstalten

• Physikalische Institute

Durchführung der Überprüfung

• Wir erstellen Ihnen sehr gerne ein Angebot für die gewünschten Leistungen. Nach Ihrer Auftragsbestätigung setzen wir uns zwecks individueller Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

• Unsere Prüftechniker prüfen Ihre elektro-medizinischen Geräte und elektrischen Anlagen vor Ort unter Berücksichtigung der täglichen Abläufe.

• Der Prüfumfang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Anforderungen des Herstellers.• Nach Abschluss der Prüfungen senden wir Ihnen einen Gesamtbericht und die Prüfprotokolle der jeweiligen Geräte.

• Die geprüften Geräte und Anlagen werden von uns mit einer Prüfplakette gekennzeichnet, wodurch Sie schnell über den nächsten Prüftermin informiert sind.

• Die Dokumentation wird in einem von Ihnen gewünschten Format geliefert: Papierbericht und/oder in digitaler Form als pdf.
• Wir unterstützen Sie mit Lösungsvorschlägen zur Behebung festgestellter Mängel.

Geräte

• EKG

• Reizstrom Therapiegeräte

• Ultraschall Therapiegeräte

• Mikrowellentherapiegeräte

• Blutdruckmessgeräte

• Ultraschallvernebler

• Hochfrequenzchirurgiegeräte

• Patientenmonitore

• Operationstische

• Elektrische Krankenbetten

• Externe Defibrillatoren

• Ultraschallgeräte

• etc.

Gesetzliche und normative Grundlagen

Medizinproduktegesetz, MPG

Medizinproduktebetreiberverordnung, MPBV

• Gewerbeordnung, GewO

• ÖVE/ÖNORM EN 62353

• Auszüge der ÖVE EN 60601

• ÖVE/ÖNORM E 8007

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per Mail: office@zt-gruber.at

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