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AUFZUGSPRÜFUNG

 

Arbeitsmittel im Sinne der AM-VO sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Im Sinne des § 25 ASV (1) 2009 zählen Aufzüge zu den überwachungsbedürftigen Anlagen.  Eine wiederkehrende Überprüfung der Aufzugsanlange ist gemäß den geltenden Aufzugsgesetzen jährlich vorgeschrieben. Mithilfe unserer Aufzugsprüfungen ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen qualitäts- und sicherheitstechnischen Standards Ihres Aufzugssystemes einhalten. Wir stellen sicher, dass Sie sämtliche Vorgaben gemäß der Arbeitsmittelverordungn (AM-VO) eingehalten weren.

Durch unsere Unsterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Aufzüge gesetzeskonform und betriebssicher funktionieren. Als unabhängiger Aufzugssachverständiger überprüfen wir Ihren Aufzug und stellen einen Befund vor Ort aus.

Quellen: Arbeitsmittelverordnung

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